angle-left Wirtschaftsverbände bedingt zufrieden mit dem Hilfspaket

Wirtschaftsverbände bedingt zufrieden mit dem Hilfspaket

Aufgrund der einschneidenden Covid19-Massnahmen im gesamten Jahr 2020 sowie den aktuell geltenden Massnahmen steuern viele der bewährten und einheimischen Gewerbebetriebe Ausserrhodens auf finanzielle Schwierigkeiten zu. Insbesondere die Eventbranche, der Detailhandel sowie das Gastgewerbe und deren Zulieferanten und Dienstleister leiden unter den einschneidenden Massnahmen enorm. So geben knapp 90 Prozent der Firmen aus der Gastrobranche und den Zulieferanten in einer aktuellen Mitgliederumfrage des Gewerbeverbands an, dass der Jahresumsatz 2020 verglichen zum Vorjahr um mindestens 20 Prozent zurückgegangen ist. Die Hälfte dieser Betriebe beklagt gar einen Rückgang über 40 Prozent. Viele Betriebe geben an, dank Innovation und ausserordentlichem persönlichen Einsatz wie gänzlichem Verzicht auf Frei- und Ferientage während den Sommermonaten, den Umsatzverlust aus dem Frühlings-Lockdown für kurze Zeit aufgefangen haben zu können. Die seit Anfangs Dezember gültigen Massnahmen haben das sommerliche Umsatzhoch aber wieder zunichte gemacht. Insbesondere die Betriebe aus der Gastrobranche und deren Zulieferanten geben in der Umfrage denn auch an, dass sie von Unterstützungshilfe abhängig seien. Knapp 75 Prozent aller an der Umfrage teilnehmenden Gastrobetriebe geben an, dass eine Geschäftszukunft für sie nur vorstellbar sei, wenn sie Unterstützung bekommen würden.

Unterstützung nötig, um Schaden zu verhindern

In einem gemeinsamen Schreiben an den Ausserrhoder Regierungsrat haben sich die genannten Wirtschaftsverbände dafür eingesetzt, dass diese Tatsache im Hilfspaket entsprechend berücksichtigt wird. Im Wissen über die prekäre Situation nehmen der Gewerbeverband Appenzell Ausserrhoden, die Industrie AR, die Gastro AR sowie die Appenzellerland Tourismus AG nun von der vom Ausserrhoder Regierungsrat genehmigten Härtefallverordnung Kenntnis und werten diese als positives Signal für die Ausserrhoder Wirtschaft. Geschäftsaufgaben, Konkurse oder Entlassungen können mit dieser Unterstützung im Moment grossmehrheitlich abgewendet werden. Staatliche Unterstützungen dieser Art sind zwar nicht im Sinne eines liberalen Unternehmertums, dennoch sind sie in der aktuellen Lage nötig, um den volkswirtschaftlichen Schaden im Rahmen zu halten.

Dass die maximale Härtefallsumme über rund 9.2 Millionen Franken vom Bund abgerufen und durch den Kanton finanziell anteilsmässig mitgetragen wird, erachten die Wirtschaftsorganisationen als richtig und wichtig, auch wenn dies den Ausserrhoder Staatshaushalt über lange Zeit finanziell zusätzlich belasten wird. Aufgrund der dringlichen Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung stufen die die Wirtschaftsverbände den zusätzlichen Anteil aus der vom Bund noch freizugebenden Tranche als zwingend nötig ein.

In gewissen Fällen sind A-fonds-perdu-Beiträge unumgänglich. Dass solche Beiträge in entsprechenden Fällen ausgelöst werden, wird seitens der Ausserrhoder Wirtschaftsverbände begrüsst. Die Wirtschaftsverbände sind sich bewusst, dass die zu verteilenden Mittel nicht unerschöpflich sind. Ebenso wird festgestellt, dass auf verschiedenen Alternativwegen Unterstützungen an Firmen entrichtet wurden und werden. Die Bereitschaft der entsprechenden Stiftungen sich im Hintergrund finanziell zu beteiligen wird dankend zur Kenntnis genommen. 

Offene Fragen bei Zulieferanten

Mit der ursprünglich vom Bund festgelegten Hürde von mindestens 40 Prozent Umsatzeinbusse zeigten sich Gewerbeverband AR, Industrie AR, Gastro AR und ATAG hingegen nicht einverstanden. Folgerichtig hat der Bundesrat nun aber eine Ausweitung der Kriterien für Härtefallhilfen beschlossen. Damit schafft er Klarheit für die besonders stark und unverschuldet betroffenen Unternehmen. Dass ab dem 25. Januar Gesuche eingereicht werden können und ab Anfang Februar erste Auszahlungen erfolgen, werten die Wirtschaftsverbände als positive und dringliche Unterstützung für die in Not geratene Betriebe. Offen bleibt die Frage, in welcher Form die Zulieferanten und Dienstleister der amtlich geschlossenen Betriebe in den Genuss von Unterstützung kommen. Zwar sind diese Unternehmen nicht von einem Arbeitsverbot betroffen, ein solches bei einem grossen Teil ihrer Kunden lässt aber auch ihre Umsätze deutlich einbrechen.

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