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Coronavirus: Massnahmenpaket für Unternehmen

Der Bund hat Milliarden zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt. Bis diese jedoch in den Kantonen angelangt sind, werden zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsproblemen rasche und unkomplizierte Lösungen gesucht. Das Departement Bau und Volkswirtschaft, insbesondere das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit, wie auch das Departement Finanzen haben verschiedene Massnahmen sofort umgesetzt; weitere Hilfestellungen werden rasch ausgearbeitet. Damit soll der Druck, der vor allem auch auf kleinen Unternehmen  lastet, etwas gemildert werden.

Die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019, die in diesen Wochen fällig wären, werden für den Moment sistiert. Dies führt zu einer kurzfristigen Entlastung insbesondere aller Gastro- und Hotelbetriebe im Kanton. Die Fälligkeit der Tourismusabgaben wird auf das 2. Semester verschoben.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit steht zudem in direktem Kontakt mit der Stiftung Wirtschaftsförderung Appenzell Ausserrhoden sowie der Bürgschaftsgenossenschaft Ost Süd. Dabei prüft der Kanton Hilfestellungen im Bereich von Darlehen und Krediten sowie die Unterstützung bei der einfachen und raschen Abwicklung von Bürgschaften. Ziel ist die möglichst rasche Auszahlung von Überbrückungskrediten und verbürgten Darlehen.

Im Weiteren wurde das Verfahren zur Voranmeldung der Kurzarbeit vereinfacht. Auch die Karenzfrist für die Kurzarbeit wurde auf einen Tag reduziert; diese Regelung gilt ab sofort bis zum 30. September 2020. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Auf der Homepage des Kantons https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/arbeitslosenversicherung-ar/neues-coronavirus-kurzarbeitsentschaedigung/ stehen den betroffenen Unternehmen die notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung. Mit den dort abrufbaren Informationen wurde der Prozess so weit als möglich vereinfacht. Auf Bundesebene wird eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit geprüft.

Angesichts der gegenwärtigen Situation wird das Departement Finanzen im Sinne einer Sofortmassnahme sämtliche Rechnungen, die in den kommenden Wochen von den zuständigen Amtsstellen freigegeben worden sind, sofort auszahlen. D.h., die üblichen Zahlungsfristen werden nicht abgewartet. Dies soll den Unternehmen und Betrieben helfen, ihre derzeit schwierige finanzielle Situation kurzfristig etwas zu entlasten.

Weitergehende Hilfestellungen werden geprüft und schnellstmöglich umgesetzt.

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